SO.KFZ BUEROFZ -Anforderungen des TÜV

SO.KFZ BUEROFZ -Anforderungen des TÜV

Informationen zum „Sonstiges Kraftfahrzeug Bürofahrzeug“ (SO.KFZ BUEROFZ) sind nicht sonderlich reichhaltig gestreut. Beim TÜV Rheinland gab es ein Merkblatt, im Internet viel Gedankenaustausch und auch darunter allenfalls vom TÜV Greifbares. Die info post des "TÜV Nord Mobilität" zum Beispiel, sie nennt Daten und Fakten. Die klingen nüchtern und listen folgende Minimalforderungen, die "an eine solche Fahrzeugart" gestellt werden:

1. Der Büroteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs ausmachen.
2. Die Abbmessungen jeder Schreibtischfläche betragen mindestens 100 x 60 cm.
3. Schreibtische und Büromöbel müssen unter allen Fahr- und Betriebszuständen ausreichend befestigt bzw. standfest sein.
4. Schubkästen und Türen müssen mit Auszugsperren versehen sein.
5. Abrundungsradien an Schreibtischen und Büromöbeln betragen mindestens 3 mm.
6. Die Arbeitshöhe von Schreibtischen beträgt mindestens 65, höchstens 75 cm.
7. Die Arbeitshöhe von Schreibmaschinen- oder PC-Tischen beträgt mindestens 58 cm, höchstens 68 cm.
8. Die Mindestabmessungen der Beinräume unter Schreibtischen und Schreibmaschinentischen sind: in der Tiefe 60 cm, in der Höhe 62 cm und in der Breite 58 cm.
9. Sitzgelegenheiten am Büro-Arbeitsplatz müssen höhenverstellbar, drehbar und kippsicher sein.
10. Die Beleuchtungsstärke im Bereich des Arbeitsplatzes beträgt mindestens 600 Lux (800 bis 1200 Lux sind anzustreben, der Nachweis der Beleuchtungsstärke kann im Zweifel durch einen arbeitsmedizinischen Dienst oder die Berufsgenossenschaft erfolgen).
11. Die Höhe über der Sitzfläche am Arbeitsplatz ist mindestens 1000 mm.
12. Die lichte Höhe im übrigen Büroraum des Fahrzeugs beträgt mindestens 1650 mm
(siehe Abschnitt 2 der Anlage X zur StVZO).
13. Eine Standheizung mit einer für den Innenraum ausreichenden Heizleistung ist
vorhanden.

Reisemobile erfüllen teilweise bereits solche Anforderungen, teilweise aber eben auch nicht. Umgekehrt fehlt dem Büromobil per Definition gewisse Ausstattung, denn wenngleich im Büro geschlafen wird, so wird doch kaum darin übernachtet. Dies wiederum ist für die gewerbliche Nutzung bei Geschäftsreisen auch finanziell ein nennenswerter Vorteil.

Unser Ab-, Aus- und Umbau des BeauMobils jedenfalls hat sich an die obigen Vorgaben gehalten. Wir würden den Versuch wagen, aber lohnt sich eine Zulassung als SO.KFZ BUEROFZ überhaupt?

Beiderseits Ermessenssache
Amtliche Vorschriften motivieren selten, zumal Vorgaben wie diese hier auch ein wenig selbstbezogen den Geist der Amsstuben atmen, wo sie entstanden, und man erstaunt liest: "...ein Büro dient der Verrichtung von Schreib- und Verwaltungstätigkeiten" oder "dass an diesen Arbeitsplätzen über längere Zeit gearbeitet werden [soll]".

Zudem kommt offenbar auch die Arbeitsschutzverordnung ins Spiel, wenn die Schlussfolgerung heißt, "...dass arbeitsmedizinische und ergonomische Gesichtspunkte zwingend zu beachten sind" und "demzufolge anzustreben [sei], dass die Ausstattung den Sicherheitsregeln der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft [sic] , ZH 1/ 535, entspricht, soweit dies für Fahrzeuge praktisch realisierbar ist." Also doch Ermessenssache? Wahrscheinlich! Doch sofern Angestellte das Fahrzeug nutzen, etwa im Ingenieurwesen auf Baustellen vor Ort, ist dieser Aspekt beachtenswert. Ein Laptop auf dem Schoß macht kein Büromobil. Das sieht auch die Rechtsprechung so.

Wie dem auch sei, die Zulassung als „Sonstiges Kraftfahrzeug Bürofahrzeug“ jedenfalls verlangt eine diesbezügliche TÜV-Abnahme, um den amtlichen Eintrag der Zulassungstelle in die Fahrzeugpapiere zu bekommen. Die Voraussetzungen und Anforderungen an die Ausstattung ergeben sich daher strikt daraus, dass das Fahrzeugs als Arbeitsraum genutzt wird.

Wie so oft lautet die Erkenntnis, dass man am besten selbst entscheidet und dafür sorgt, was man im alltäglichen gewerblichen Einsatz des Nutzfahrzeugs denn wirklich braucht, ein Reise- oder Büromobil oder beides. Ein gleichwertige Ausbau- und Nutzungsart als offizielles Büro- und Geschäftsreisefahrzeug gibt es nicht. Rechnen beim Ausbau und Betrieb indessen lohnt immer.